Wer für sich oder für Angehörige Hilfe im Rahmen ambulanter Pflege in Anspruch nehmen möchte, steht natürlich immer vor der Frage, wie das Ganze finanziert wird.
Vorweg möchten wir Sie herzlichst einladen, bei Unverständlichkeiten oder bei einfachen Fragen zum Thema der Finanzierung direkt mit unserem Qualitätsmanager Herr Karl-Heinz Rahmeier in Kontakt zu treten. Die meisten Probleme lassen sich aus dem Erfahrungswert heraus schnell in einem Gespräch mit uns klären. Die Frage, wer was bezahlt, lässt sich relativ einfach beantworten. Der größte Teil der in der Pflege anfallenden Kosten wird von der Pflegeversicherung übernommen, sofern der Hilfesuchende in eine der Pflegegraden (1-5) eingeordnet wurde. Ist bei der betreffenden Person noch keine Pflegebedürftigkeit festgestellt worden, stellt dies kein Problem dar.
Wenn Sie sich entscheiden, Hilfe von uns in Anspruch zu nehmen, dann kümmern wir uns um die Feststellung der Pflegebedürftigkeit durch den MDK. Die Leistungen, die Sie bis zum Zeitpunkt der Feststellung der Pflegebedürftigkeit in Anspruch nehmen, werden von der Pflegekasse rückwirkend erstattet. Auch hier müssen Sie sich um nichts kümmern, da wir mit den betreffenden Kassen direkt abrechnen. Alle Leistungen, die außerhalb des Budgets der von der Pflegekasse bezahlten Leistungen liegen, werden in den meisten Fällen ganz oder teilweise vom zuständigen Bezirksamt übernommen. Gegebenenfalls ist ein privater Teil zu zahlen.
Mitglied im Bundesverband privater Alten- und Pflegeheime und ambulanter Dienste e.V.
Vertragspartner aller Krankenkassen und der Freien und Hansestadt Hamburg
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